Führerschein und Fahrerlaubnis

Führerschein und Fahrerlaubnis weg – Rechtstipps für Autofahrer

Eine Polizeikontrolle kann manchmal der Anfang einer langen Geschichte werden.
Während der Polizeikontrolle aufgrund Alkohol oder Drogen heißt es, ruhig zu bleiben und zu schweigen.
Der Autofahrer hat das Recht, gegenüber der Polizei überhaupt keine Angaben zur Sache zu machen, was ihm auch nicht negativ ausgelegt wird.
Die Polizei müsste den Autofahrer dazu auch belehren.
Im Rahmen einer Polizeikontrolle kann eine Blutprobe angeordnet und der Führerschein beschlagnahmt werden.

Akteneinsicht erforderlich!

Ein Rechtsanwalt sollte sehr bald Akteneinsicht beantragen.
In den Akten ist der Vorfall schriftlich dokumentiert, es sind die Blutergebnisse und sonstige Unterlagen vorhanden, so dass in Absprache mit dem Rechtsanwalt entschieden werden kann, wie erfolgreich weiter vorgegangen werden muss.
Es kann dann überlegt werden, ob und inwiefern eine Einlassung zu dem Vorfall abgegeben wird.
Manchmal ist es überaus ratsam keinerlei Angaben in einem Verfahren zu machen.
Manchmal ist es dagegen schon ratsam, eine Einlassung abzugeben.
Dieses ist je nach Einzelfall unterschiedlich und kann nicht –selbst bei scheinbar vergleichbarem Sachverhalt – ohne Akteneinsicht zu erhalten im Vorwege beantwortet werden.

Fahrt unter Alkohol oder Drogen – wie Sie Ihren Führerschein zurückbekommen!

Wenn die Blutprobe einen Blutalkoholgehalt von mindestens 0,3 Promille zeigt und zusätzlich noch alkoholbedingte Fahrfehler hinzukommen, dann liegt eine relative Fahruntüchtigkeit vor.
Ab einem Wert von 1,1 Promille Blutalkohol liegt eine absolute Fahruntüchtigkeit vor.
Die Fahrerlaubnis wird bei einer relativen oder absoluten Fahruntüchtigkeit entzogen.
Der Betroffene erhält eine Sperre, die besagt, wie lange ihm keine Fahrerlaubnis wieder erteilt werden darf und er den Führerschein zurückerhält.

MPU – der Schrecken nach einer Fahrt unter Alkohol oder Drogen!

Dabei ist dann weiter entscheidend, ob die Fahrerlaubnisbehörde für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung, kurz MPU, umgangssprachlich Idiotentest, anordnet.
Ab einem Wert von 1,6 Promille Blutalkohol wird regelmäßig eine MPUangeordnet, allerdings wird es unter Umständen auch schon bei einem niedrigerem Blutalkoholgehalt angeordnet.
Der Rechtsanwalt kann für Ihren Einzelfall beurteilen, ob es erfolgversprechend ist, sich dagegen zu wehren.
Weiter kann die Zeit bis zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis und die Rückgabe des Führerscheins dazu genutzt werden, alle erforderlichen Nachweise (wie Nachweis der Drogen- oder Alkoholabstinenz) für eine nicht vermeidbare MPU zu sammeln und sich darauf vorzubereiten.