Geschwindigkeit und Bußgeld

Notfallmaßnahmen bei Bußgeldbescheid, Geschwindigkeitsübeschreitung und Rotlichtverstoss

Wenn man bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt worden ist, dann ist es oftmals ärgerlich.
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung kann ein Fahrverbot sowie Punkte in Flensburg nach sich ziehen.
Und wenn es mehrmals innerhalb eines gewissen Zeitraumes passiert, droht letztlich der Entzug der Fahrerlaubnis.

Anhörungsbogen, was nun ?

Wenn einem vorgeworfen wird, die Geschwindigkeit überschritten oder einen Rotlichtverstoß begangen zu haben, wird regelmäßig nach kurzer Zeit ein Anhörungsbogen an den Betroffenen geschickt.
Zu diesem Zeitpunkt sollte man spätestens bereits den Rechtsanwalt kontaktieren, damit die Weichen für eine erfolgreiche Verteidigung gestellt und alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden können.
Der Anwalt wird zunächst Akteneinsicht nehmen.
Aus der Akte der Bußgeldstelle ist beispielsweise ersichtlich, welches Messgerät zum Einsatz kam.
Weiter kann der Rechtsanwalt prüfen, ob die geforderten Formalien eingehalten worden sind.
Aus der Akteneinsicht können sich die ersten Anhaltspunkte oder klaren Fehler der Bußgeldstelle ergeben.
Weiter sollte man im Vorwege keinerlei Angaben zu dem Vorfall machen.
Das Schweigen wird dem Betroffenen nicht negativ ausgelegt, sondern ist gesetzlich vorgesehen und das gute Recht des Betroffenen.
Auch wenn die Polizei bei einem vor der Tür steht, einem ein Blitzerfoto unter die Nase hält und (nach Belehrung) fragt, ob man die Person auf dem Foto sei, dann sollte man keinerlei Angaben machen.

Bußgeldbescheid kommt, wie richtig handeln?

Je nach Einzelfall wird die Behörde einen Bußgeldbescheid erlassen.
Gegen diesen Bußgeldbescheid muss innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Bußgeldbescheides Einspruch eingelegt werden.
Es ist dabei nicht erforderlich, dass man den Einspruch begründet.
Man kann die Begründung auch noch später nachholen.

Erfolgreicher Einspruch gegen Bußgeldbescheid

Der erfolgreiche Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid kann man in drei Kategorien zusammenfassen.

1. Formelle Fehler der Bußgeldbehörde: z. B. Verjährung der Ordnungswidrigkeit, falscher Adressat

2. Person des Fahrzeugführers: die Bußgeldbehörde und im Einspruchsverfahren letztlich das Amtsgericht muss den Betroffenen als Fahrer identifizieren.
Nun ist es manchmal so, dass das Blitzerfoto unscharf ist oder das Gesicht des Fahrers durch die Sonnenblende oder Sonnenbrille teilweise verdeckt ist.
Solche Fotos eröffnen die Chancen für eine erfolgreiche Verteidigung.

3. Messverfahren an sich: das Messverfahren muss ordnungsgemäß und entsprechend der Zulassung verwendet worden sein.
Danach müssen bestimmte Vorgaben eingehalten werden, die je nach verwendetem Messgerät unterschiedlich ausgestaltet sind.
Der Rechtsanwalt kennt die Schwachstellen der einzelnen Messgeräte, so dass dann -ggf. durch Einholung eines Sachverständigengutachtens- diese Fehler aufgedeckt werden können.

Wenn die Bußgeldbehörde an dem Bußgeldbescheid trotz dem Einspruch festhält, wird die Sache über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Amtsgericht abgegeben.
Das Amtsgericht verhandelt dann über die Sache und entscheidet darüber.

Die Chancen für eine erfolgreiche Verteidigung hängen daher von vielen Faktoren ab und können grundsätzlich ohne Akteneinsicht und konkrete Prüfung nicht seriös eingeschätzt werden.