Rechtstipps für den Hauskauf

Wenn man ein Haus kaufen möchte, sind viele Dinge zu beachten.
Nicht alles kann man für den Hauskauf wissen.
Die wichtigsten Dinge erfahren Sie in diesem Beitrag:

Haus genau anschauen

Wenn Sie das Haus kaufen möchten, besichtigen Sie es ausführlich.
Scheuen Sie sich nicht, auch in die hintersten Ecken zu schauen, hinter den Schrank, in den Keller, auf den Dachboden, in den Schuppen und in die Garage.
Wenn Ihnen dabei etwas merkwürdig vorkommt, fragen Sie direkt nach.
Im Zweifel ziehen Sie einen Gutachter als Fachmann heran.

Offene Dinge klären

Klären Sie alle offenen Fragen mit dem Verkäufer, bevor Sie das Haus kaufen.
So ist zu klären, wann beispielsweise etwaige Mieter aus dem Haus ausziehen können.
Oder welche Dinge aus dem Haus und Garten mitverkauft werden sollen oder von dem Verkäufer behalten werden.
Was ist mit der Küche, dem Ofen oder Spielgeräten im Garten?
Sollen noch Arbeiten auf Kosten des Verkäufers an dem Haus durchgeführt werden?
Was passiert mit dem Heizöl im Tank?

Notar Ihrer Wahl aussuchen

Wenn diese Dinge zwischen Käufer und Verkäufer weitestgehend geklärt sind, wenden Sie sich an einen Notar/eine Notarin Ihrer Wahl.
Erkundigen Sie sich auf der Homepage des Notars/Notarin, ob Sie dort ausreichende Informationen finden.
Die Kosten für den Notar tragen meistens aufgrund einer Vereinbarung die Käufer.
Teilen Sie dem Notar die Vereinbarungen mit, die Sie mit dem Verkäufer oder auch mit dem Makler abgesprochen haben.
Sollten noch offene Fragen zwischen Käufer und Verkäufer sein, so teilen Sie das dem Notar unbedingt mit.
Nur so kann der Notar die Interessen überhaupt berücksichtigen.

Vertrag wird beurkundet

Wennn jemand ein Haus kaufen oder verkaufen will, sieht das Gesetz eine Beurkundung bei einem Notar vor.
Die Beurkundung durch den Notar stellt sicher, dass sowohl die Interessen von dem Käufer als auch Verkäufer ausreichend und angemessen berücksichtigt werden.
Daher ist es zwingend notwendig, dass der Notar von allem erfährt, was für den Käufer und den Verkäufer wichtig ist.
Daher stellt der Notar durch den Grundstücks-Kaufvertrag sicher, dass der Käufer Eigentum am Haus erlangt und der Verkäufer den Kaufpreis erhält.
Wenn alle offenen Fragen geklärt sind, wird Vertrag beurkundet.
Der Käufer und der Verkäufer haben in ausreichender Zeit vorher einen Entwurf des Immobilienkauf-Vertrages zur Durchsicht erhalten.
Klären Sie unbedingt vor der Beurkundung ab, wenn Sie manche Dinge nicht verstehen.
Der Notar wird Ihnen Ihre Fragen gerne beantworten.

Ablauf nach der Beurkundung

Die Notarin hat den Vertrag vorgelesen und die Parteien haben den Vertrag unterschrieben.
Danach sorgt die Notarin dafür, dass die Vereinbarungen im Vertrag eingehalten werden.
Sie übernimmt die Abwicklung des Vertrages, worüber die Parteien jeweils informiert werden.
Dadurch ist gewährleistet, dass die Parteien wissen, was schon geschehen ist und wie es weitergeht.
Das Ganze ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer den Kaufpreis erhalten hat und der Käufer als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist.

Bitte lesen Sie weiter unter:
Was ist noch beim Hauskauf zu beachten?
Tipps rund um die Immobilie

Ihre Rechtsanwälitn und Notarin in Schenefeld
Julia Jonas

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.