Testament und Familienfrieden – Die Rolle des Notars

Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes und den Parteien zur angemessenen und die Belange aller Parteien berücksichtigenden Beratung verpflichtet.
Die Notarkosten sind gesetzlich festgelegt, für alle Notare gleich und dürfen nicht überschritten und auch nicht unterschritten werden.

Beratung und Beurkundung durch Notar

Der Gesetzgeber hat für Geschäfte mit weitreichenden Folgen, wie beispielsweise einen Grundstücks-Kaufvertrag oder einen Erbvertrag, die Beurkundung durch einen Notar ausdrücklich vorgesehen.
Allerdings beurkundet der Notar –aufgrund der ebenfalls bedeutenden Rechtsfolgen- auch Testamente.
Der Notar beurkundet nicht nur das Testament, sondern berät auch den Erblasser, damit dessen letzter Wille auch rechtlich sicher formuliert wird.

Rechtssichere Formulierungen

So gibt es rechtlich beispielsweise einen großen Unterschied zwischen den Begriffen Erbe und Vermächtnis.
Gebraucht der Erblasser diese Worte falsch, führen die Folgen zu dem Ergebnis, was der er gerade nicht wollte.
Dieses kann manchmal der Ausgangspunkt für einen bitteren Erbschaftsstreit sein.

Erbvertrag und Testament als Basis für den Familienfrieden

Wenn der Erblasser konkrete Vorstellungen von der Verteilung seines Vermögens hat, indem beispielsweise in Patchworkfamilien die Ehefrau oder Kinder auf ihren Pflichtteil gegen Erhalt einer Abfindung und/oder eines Nießbrauchs verzichten oder bereits jetzt Schenkungen erhalten, so kann der dann geschlossene Erbvertrag vor dem Notar die Basis für den Familienfrieden schaffen.
Alle Familienmitglieder sind über die zukünftige Verteilung informiert, einige erhalten bereits jetzt einen entsprechenden Geldbetrag, den sie für ihre Bedürfnisse schon jetzt einsetzen können.

Steuern sparen und Freibeträge nutzen

Somit kann die Familie im Rahmen einer (teilweisen) vorweggenommen Erbfolge Steuern sparen und die steuerlichen Freibeträge nutzen.
Die steuerlichen Freibeträte können alle 10 Jahr neu genutzt werden.

Ihre Notarin in Schenefeld
Julia Jonas

Weitere Informationen finden Sie unter:
Schenken zu Lebzeiten
Erben und Vererben
Die Aufgaben eines Notars

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