Unternehmen rechtssicher gründen, führen und die Nachfolge achtsam planen
Um ein Unternehmen zu gründen und zu führen oder die Unternehmensnachfolge zu planen, sind einige rechtliche Anforderungen zu beachten.
Gründung von Unternehmen
Bei der Gründung ist zunächst zu entscheiden, welche Rechtsform für das Unternehmen gewählt werden soll. So kann beispielsweise die Gründung:
– einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR),
– einer Unternehmergesellschaft (UG) haftungsbeschränkt (Musterprotokoll),
– einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH),
– einer offenen Handelsgesellschaft (OHG),
– einer Kommanditgesellschaft (KG) oder einer
– Kommanditgesellschaft mit einer GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin (GmbH & Co.KG)
in Betracht kommen.
Haftung des Unternehmens
Die unterschiedlichen Rechtsformen unterscheiden sich aus rechtlicher Hinsicht vor allem im Gesellschaftsrecht, Handelsrecht und Steuerrecht. Insbesondere die Frage der Haftung ist von entscheidender Bedeutung. Will der Unternehmensgründer (Existenzgründer) unbeschränkt (also auch mit seinem Privatvermögen) haften oder soll die Haftung beschränkt werden. Ein Vorteil der Kapitalgesellschaft (wie einer GmbH) im Vergleich zu einer Personengesellschaft (wie der GbR) liegt in der beschränkten Haftung. Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt, so dass grundsätzlich das Privatvermögen des Geschäftsführers nicht von der Haftung berührt wird.
Geschäftsführer und Gesellschafter (Kommanditisten und Komplementäre)
In die Überlegung weiter einzubeziehen ist die Frage nach den Rechten und Pflichten des Geschäftsführers und der Gesellschafter bzw. von Komplementär und Kommanditist.
Firma und Eintragungen ins Handelsregister
Weiter ist zu überlegen, welchen Namen (Firma) das Unternehmen tragen soll und welche Eintragungen im Handelsregister erfolgen müssen.
Auch wenn das Unternehmen gegründet worden ist, gehören Veränderungen zur Tagesordnung. Dieses kann dazu führen, dass der Unternehmens-Vertrag und der Geschäftsführer-Vertrag zu überprüfen sind.
Soll der Geschäftsführer bestellt oder abberufen werden oder der Eintritt neuer Gesellschafter oder der Austritt alter Gesellschafter erfolgen, muss dieses beim Handelsregister angemeldet werden.
Ebenso können Umwandlungen in eine andere Rechtsform, Zusammenschlüsse von Unternehmen, Verschmelzungen (Betriebs-Aufspaltungen und Abspaltungen) oder der Verkauf von Unternehmensanteilen gewünscht werden.
Da es sich hierbei um komplexe rechtliche Vorgänge handelt, hat der Gesetzgeber in vielen Fällen die Beurkundung oder Beglaubigung durch den Notar vorgesehen.
Unternehmens-Nachfolge
Wenn das Unternehmen erfolgreich aufgebaut worden ist, steht der Unternehmer irgendwann an dem Punkt, sich Gedanken um die Unternehmens-Nachfolge zu machen. Die vorrangigen Ziele bei der Nachfolgeregelung werden dabei sein, dass der Betrieb gut erhalten wird und der ausscheidende Betriebsinhaber und seine Familie versorgt werden.
Aber nicht nur an eine geplante Unternehmensnachfolge sollte zur entsprechenden Zeit gedacht werden. Immer sollte der Fall geregelt sein, dass der Unternehmer plötzlich verstirbt. Wenn die Nachfolge nicht richtig juristisch in einem Testament oder Erbvertrag geregelt ist, kann dieses sowohl für das Unternehmen als auch für die Angehörigen des Unternehmers böse enden. Es ist insbesondere die Abstimmung von der testamentarischen privaten Regelung mit den gesellschaftsrechtlichen Verträgen erforderlich. Den Unternehmer bei einer ausgewogenen testamentarischen, erbvertraglichen und gesellschaftsvertraglichen Regelung zu beraten gehört dabei zu den wesentlichen Aufgaben des Notars.
Ihre Notarin in Schenefeld
Julia Jonas
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