Beurkundung

Ein Grundstückskauf hat weitreichende Folgen – daher ist eine Beurkundung erforderlich

Bei wichtigen Verträgen (z. B. beim Grundstücks-Kaufvertrag) ist eine Beurkundung erforderlich.
Eine Beglaubigung ist nicht ausreichend.
Bei der Beurkundung liest der Notar den Parteien vor, auf was sie sich geeinigt haben und belehrt sie über den Inhalt.
Am Ende genehmigen die Parteien den Text und unterschreiben ihn.
Anschließend unterschreibt der Notar und bestätigt somit, dass die Parteien den Inhalt so erklärt haben, wie es in der Niederschrift steht.

Weitere Informationen finden Sie dazu unter: Immobilien