Die GbR – eine Zweckgemeinschaft
GbR ist die Abkürzung für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
Danach haben sich mindestens zwei Personen zusammengetan, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen.
GbR ist die Abkürzung für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
Danach haben sich mindestens zwei Personen zusammengetan, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen.