Hofeswert

Hofeswert – ein Zahl mit Folgen

Der Hofeswert spielt als Ausgangsgröße für die Berechnung der Abfindung für weichende Erben eine Rolle.
Als Hofeswert gelten 60 Prozent des zuletzt für den Hof festgestellten Grundsteuerwertes des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft. Kommen besondere Umstände des Einzelfalls, die für den Wert des Hofes von erheblicher Bedeutung sind, in dem Hofeswert nicht oder ungenügend zum Ausdruck, so können auf Verlangen Zuschläge oder Abschläge nach billigem Ermessen gemacht werden.