Vorsorge durch Testament oder Erbvertrag – statt Erbschafts-Streit in der Familie

Vorsorge

Man mag zu seinen Lebzeiten nicht an ein Testament oder Erbvertrag und schon gar nicht an den eigenen Tod denken.
Allerdings wissen wir, dass der Tod irgendwann kommen wird.
Regelt man seine Dinge nicht selbst, dann wird es für einen geregelt.
Oftmals wird die gesetzliche Erbfolge nicht das sein, was man sich vorgestellt hat.

nicht nur im fortgeschrittenen Lebensalter….

Daher ist es wichtig, sich noch zu Lebzeiten Gedanken darum zu machen, wer von der Familie welche Vermögenswerte erhalten soll.
Soll es einen Erben oder mehrere Erben geben?
Ist es zweckmäßig Vermächtnisse zu machen?

…..sondern gerade auch in jungen Jahren

Erst recht sollte ein Unternehmer auch und gerade in jungen Jahren die Unternehmens-Nachfolge für den Notfall regeln.
Was passiert, wenn der Unternehmer schwer erkrankt oder schwer verletzt im Koma im Krankenhaus liegt? Daher gibt eine umfassende rechtliche Vorsorge Sicherheit.
Das betrifft nicht nur die erbrechtliche und gesellschaftsrechtlichen Regelungen, sondern auch die eigene Vorsorgevollmacht (zweckmäßigerweise mit einer Patientenverfügung und Betreuungsverfügung verbunden).

Testament, Erbvertrag und Vorsorgevollmacht geben der Familie Sicherheit

Ist durch ein Testament oder Erbvertrag die Verteilung des Vermögens und die Unternehmensnachfolge geregelt, kann ein Erbschaftsstreit in der Familie erheblich vermindert, wenn nicht sogar ganz verhindert werden.
Zum einen kann die Familie über die Planungen, die dann später rechtlich wirksam durch die testamentarischen Anordnungen umgesetzt werden, informiert werden.
Zum anderen fangen im Todesfall nicht erst die Nachforschungen an, wer nun der oder die gesetzlichen Erbe/n geworden sind.

Weitere Einzelheiten finden Sie unter:
Sichere Vorsorge
Die Aufgaben eines Notars

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