Haus an die Kinder verschenken -mit rechtssicherem Vertrag

Wenn man an die Kinder sein Haus verschenken möchte, gibt es einiges zu beachten.
Es gibt unterschiedliche Gründe, sein Haus noch zu Lebzeiten an sein Kind zu verschenken.
Manche möchten, dass im späteren Falle der Pflegebedürftigkeit das Haus nicht vom Sozialamt verwertet wird.
Andere möchten noch zu Lebzeiten, das Erbe verteilen, damit es später keinen Erbschaftsstreit zwischen den Angehörigen gibt.
Wenn man sein Haus verschenken möchte, sollte man überlegen, welches Ziel man damit verfolgt.
Oftmals stellt man sich die Frage, was eigentlich passiert, wenn man im hohen Alter für seinen eigenen Unterhalt nicht mehr sorgen kann.
Häufig tritt die Situation ein, wenn man in ein Pflegeheim kommt, was hohe Kosten verursacht

Kann das Sozialamt auf das Haus zugreifen, wenn das Geld für das Pflegeheim nicht mehr ausreicht?

Das Gesetz sieht vor, dass das Sozialamt das Haus wieder zurückfordern kann.
Allerdings nur, wenn der Schenker nicht mehr für seinen eigenen Unterhalt sorgen kann und wenn seit dem Verschenken noch nicht 10 Jahre vergangen sind.
Das Sozialamt kann dann mittels des sog. Sozialhilferegresses die Herausgabe des Hauses samt Grundstück bis zur Höhe der vom Sozialamt gemachten Aufwendungen fordern.
Wenn man sein Haus verschenken möchte, sollte man sich davon allerdings nicht abhalten lassen.
Denn ohne Übertragung an die Kinder muss das Haus auch zum Lebensunterhalt eingesetzt werden.
Es sei denn, es fällt in das sog. Schonvermögen.
Daher kann man den Schenkungsvertrag dahingehend gestalten, dass das Kind berechtigt (aber nicht verpflichtet) ist, dass Haus insgesamt wieder zurückzugeben, falls der Sozialhilferegress droht.
Dadurch fällt das Haus ggf. in das Schonvermögen des Schenkers.
Und das beschenkte Kind kann dadurch die monatlichen Unterzahltszahlungen abwenden.

Wann beginnt die 10-Jahres-Frist wegen Verarmung des Schenkers?

Die 10-Jahres-Frist beginnt mit dem Eingang des Antrages auf Eigentumsumschreibung des Grundstücks; und nicht erst mit der Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt selbst.
Von daher sollte man möglichst frühzeitig das Haus verschenken, um noch mit guter Gesundheit die 10 Jahre zu überleben.
Damit ist einem selbst und natürlich auch seinem Kind sehr gedient.

Ihre Notarin in Schenefeld Dr. Julia Jonas

Mehr Informationen finden Sie unter:
Rechtstipps für eine gelungene Schenkung
Aufgaben des Notars

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