Absicherung für den Todesfall: Was passiert mit unserem Kind?

Der Tod eines Elternteils oder beider Elternteile ist für Kinder furchtbar.
Noch furchtbarer wird es, wenn die Eltern nicht geregelt haben, wo die Kinder in diesem Fall zukünftig aufwachsen sollen.
Daher sollten Eltern und gerade auch alleinerziehende Elternteile ihre Kinder für diesen Fall absichern.
Das geht durch eine sogenannte Sorgerechtsverfügung.

Gemeinsames Sorgerecht: Tod eines Elternteils

Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht für ein Kind, ist es egal, ob sie unverheiratet, verheiratet, getrennt lebend oder geschieden sind.
Beim gemeinsamen Sorgerecht ist beim Tod eines Elternteils die rechtliche Situation geklärt:
Stirbt bei einem gemeinsamen Sorgerecht ein Elternteil, bleibt das Sorgerecht bei dem anderen Elternteil bestehen.
Der überlebende Elternteil hat weiter das Sorgerecht und kann es -wie zuvor- ausüben.

Gemeinsames Sorgerecht: Tod beider Elternteile

Bei dem Tod beider Elternteile geht das Sorgerecht für die Kinder nicht automatisch auf die Verwandten über.
Es werden also nicht automatisch die Paten, Großeltern oder Tanten/Onkel der Kinder herangezogen.
Daher ist es dringend zu empfehlen, zu Lebzeiten beider Elternteile festzuhalten, wer die Kinder beim Tod der Eltern aufziehen soll.

Alleiniges Sorgerecht:

Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, geht dieses nicht automatisch auf Verwandte des Kindes über.
Sollte das alleinerziehende Elternteil einen Lebensgefährten/in haben, so wird dieser ebenfalls nicht automatisch sorgeberechtigt für das Kind.
Selbst dann nicht, wenn das verstorbende Elternteil, das Kind und der/die Lebensgefährtin schon lange in einer gemeinsamen Wohnung leben.

Gut abgesichert: durch die Sorgerechtsverfügung

Daher sollten alle Eltern für den Unglücksfall vorsorgen.
Durch eine Sorgerechtsverfügung können die Eltern oder das alleinerziehende Elternteil zu Lebzeiten festlegen, wer für das Kind bei Tod der Eltern sorgen soll.
Man kann dafür Personen aus der Familie oder auch aus dem Freundeskreis bestimmen.
Die Eltern können auch festhalten, wer nicht die Kinder großziehen soll.
Dieses sollte begründet werden.
Der Notar erstellt rechtssicher eine Sorgerechtsverfügung, am besten mit einem Testament kombiniert.

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