Mit der Ehe gehen die Ehepartner gesetzlich geregelte Rechte und Pflichten ein.
Diese gesetzlichen Regelungen passen daher nicht für jede Ehe, da jede Ehe individuell ist.
Warum einen Ehevertrag?
Wenn ein Ehepartner beispielsweise als Unternehmer oder Freiberufler selbständig ist, kann es im Falle einer Scheidung schnell zu erheblichen Liquiditätsproblemen führen, wenn der andere Ehegatte seinen Zugewinnausgleich fordert.
Von daher ist gerade in solchen Fällen zu überlegen, ob in guten Zeiten vorgesorgt werden soll und eine einvernehmliche Regelung herbeigeführt werden soll.
Warum ist eine Beurkundung durch den Notar erforderlich?
Da ein Ehevertrag mit weitreichenden Folgen verbunden sein kann, ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass ein Ehevertrag der Beurkundung durch einen Notar bedarf.
Dadurch ist gewährleistet, dass beide Ehepartner gleichermaßen beraten werden, so dass kein Ehepartner von dem anderen Ehepartner in gesetzlich unzulässiger Weise benachteiligt wird.
Welche Regelungen sind in einem Ehevertrag möglich?
Es können in einem Ehevertrag Regelungen vereinbart werden, in denen von dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft abgewichen wird.
Es ist möglich, dass der Güterstand der Gütergemeinschaft oder Gütertrennung vereinbart wird, wobei dieses in den meisten Fällen aufgrund erheblicher Nachteile nicht empfehlenswert ist.
In der Praxis lassen sich die meisten Ziele durch eine modifizierte Zugewinngemeinschaft erreichen, ohne die Nachteile der Gütergemeinschaft oder der Gütertrennung.
Ebenso lassen sich Regelungen zum Unterhalt nach der Scheidung und zum Versorgungsausgleich treffen.
Sollen Testament und Gesellschaftervertrag beim Ehevertrag angepasst werden?
Sinnvoll ist es, auch die erbrechtlichen Auswirkungen und bei Unternehmern auch die gesellschaftsrechtlichen Folgen des Ehevertrages mit zu überprüfen und ggf. Testament, Erbvertrag oder Gesellschaftervertrag entsprechend anzupassen.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Ehe & Scheidung
Die Aufgaben eines Notars