Cannabis und Fahrerlaubnis: aktuelle Entscheidung zum THC-Grenzwert in Schleswig-Holstein

Einen Joint oder auch ein paar mehr geraucht und dann unter Cannabis-Einfluss Auto gefahren.
Der dumme Zufall führt oftmals die Polizei auf die Spur.
Das Verfahren folgt prompt.
Wenn allerdings noch die Fahrerlaubnis-Behörde ins Spiel kommt, wird es richtig bitter.

Führerschein weg

Der Entzug der Fahrerlaubnis folgt.
Der Führerschein ist damit weg.
Die Begründung dazu: man ist ungeeignet, ein Kraftfahrzeug zu führen.
Ungeeignet ist man nach der Fahrerlaubnisverordnung, wenn man gelegentlich Cannabis einnimmt und Konsum und Fahren nicht voneinander trennen kann.
Nun wird mancher Cannabis-Konsument sagen:
ich kann das trennen und es war nur eine Fahrt.

THC-Grenzwert bereits ab 1,0 ng/ml in Schleswig-Holstein

Dazu hat jetzt das Oberverwaltungsgericht in Schleswig-Holstein entschieden:
Man ist bereits ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeuges, wenn man nach einer einzelnen Fahrt unter Cannabis-Einfluss einen THC-Wert von 1,0 ng/ml oder mehr im Blutserum hat.
Ab einem THC-Wert von 1,0 ng/ml im Blutserum könne man nicht mehr zwischen dem Konsum von Cannabis und dem Führen eines Kraftfahrzeuges trennen, so die Richter (OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27.06.2018 – 4 MB 45/18).

Keine höheren Grenzwerte bei Cannabis

Das Gericht teilte mit, dass es weiterhin dem Stand der Wissenschaft entspreche, dass bereits ab einem THC-Wert von 1,0 ng/ml die Möglichkeit einer cannabisbedingten Beeinträchtigung der Fahrsicherheit bestehe.
Eine Untersuchung sei sogar zu dem Ergebnis gekommen, dass bereits eine abstrakte Gefährdung bei unter 1,0 ng/ml vorliege.
Der Empfehlung der Grenzwertkommission aus dem Jahr 2015 und des Deutschen Verkehrsgerichtstages im Januar 2018 erst ab einem THC-Wert von 3,0 ng/ml oder mehr im Blutserum bei gelegentlichem Konsum von einer Ungeeignetheit auszugehen, folgte das Gericht nicht.

Weitere Informationen finden Sie hier:
Führerschein und Fahrerlaubnis

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