Den meisten frisch verheirateten Paaren vergeht bei dem Wort Ehevertrag jegliche Romantik.
Wir brauchen keinen Vertrag, unsere Ehe hält, so die häufige Antwort.
In einem solchen Moment mit den Zahlen der Scheidungen in Deutschland zu kommen, macht wenig Sinn.
Allerdings führt der Hinweis, dass man sein Haus auch gegen Feuer versichert, obwohl man hofft, dass das Haus nicht abbrennt, oftmals schon zu einem Aha-Effekt.
Was passiert eigentlich ohne Ehevertrag?
In Deutschland gilt für verheiratete Paare ohne einen Vertrag die sogenannte Zugewinngemeinschaft.
Danach gehört jedem Ehepartner das, was er mit in die Ehe bringt und während der Ehe erwirbt.
Im Falle einer Scheidung findet dann der sogenannte Zugewinnausgleich statt.
Der Ehepartner, der während der Ehe den meisten Zuwachs an Vermögen hatte, muss abgeben.
Im Falle einer Scheidung führt dieses in der Praxis oftmals zu Streit und Missgunst.
Manchmal müssen zur Berechnung Sachverständigengutachten eingeholt werden, die Kosten verursachen.
Ehevertrag für wen?
Ein Vertrag ratsam, wenn ein Ehepartner ein Unternehmen hat.
Dann ist es sinnvoll, wenn der Anteil des Unternehmensvermögens von dem Zugewinnausgleich herausgenommen wird.
Ansonsten kann die Auszahlung des Zugewinns bei einer Scheidung schnell zur Gefährdung der beruflichen Existenz kommen.
Weiter ist ein Ehevertrag sinnvoll, wenn ein Ehepartner hoch verschuldet in die Ehe geht.
Der andere Ehepartner haftet zwar nicht für die Schulden.
Durch die Sparsamkeit beider Ehepartner werden allerdings die Schulden des einen Ehepartners abgebaut werden.
Wenn es nach ein paar Jahren zur Scheidung kommt, dann werden die abgebauten Schulden nicht berücksichtigt.
Ehevertrag beim Notar
Ein rechtsgültiger Ehevertrag kann nur bei einem Notar abgeschlossen werden.
Das Gesetz sieht die notarielle Beurkundung und die damit verbundene Beratung durch den Notar vor.
Ein solcher Vertrag muss nicht gleich bei Beginn der Ehe abgeschlossen werden.
Dieses ist auch noch während der Ehe möglich.
Selbst noch vor einer anstehenden Scheidung.
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Ehe & Scheidung
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