Oma war doch schon tüddelig! Was es mit der Testierfähigkeit auf sich hat
Wer testierfähig ist, kann ein Testament rechtswirksam errichten, ändern oder aufheben.
Derjenige, der ein Testament errichtet, muss verstehen, welche Folgen sich aus seinem Testament ergeben.
Testierfähig sind grundsätzlich volljährige Personen, die die Tragweite und Folgen ihres Testaments erkennen.
Entscheidend ist für diese Beurteilung der Zeitpunkt, wann das Testament errichtet wurde.