Abschleppkosten – unbedingt geltend machen!
Die Abschleppkosten, die durch das Abschleppen des verunfallten Fahrzeuges entstanden sind, hat die Versicherung des Unfallgegners zu tragen.
Aber nur, wenn der Unfallgegner den Unfall verschuldet hat.
Abschleppkosten – unbedingt geltend machen!
Die Abschleppkosten, die durch das Abschleppen des verunfallten Fahrzeuges entstanden sind, hat die Versicherung des Unfallgegners zu tragen.
Aber nur, wenn der Unfallgegner den Unfall verschuldet hat.