Baraltenteil – das Altenteil in bar
Unter Baraltenteil versteht man den monatlichen Geldbetrag, den der Hofübernehmer im Rahmen der Hofübergabe den Altenteilern zahlt.
Dieser Betrag wird im Hofübergabe-Vertrag vereinbart.
Neben dem Baraltenteil gehört noch das Wohnrecht und ggf. Hege- und Pflegeleistungen zum Altenteil.