modifizierte Zugewinngemeinschaft

Flexible Regelungen durch modifizerte Zugewinngemeinschaft

Die modifizierte Zugewinngemeinschaft ermöglicht es den Ehepartnern, die Folgen der gesetzlich vorgesehenen Zugewinngemeinschaft für bestimmte Fälle zu ändern.
So kann der Zugewinnausgleich nur für den Fall der Scheidung ausgesschlossen oder einzelne Immobilien oder Betriebe vom Zugewinnausgleich ausgenommen werden.
Eine Gütertrennung ist in solchen Fällen nicht erforderlich.

Weitere Informationen finden Sie unter: Ehe & Scheidung