Versorgungsausgleich

Änderung des Versorgungsausgleichs im Ehevertrag möglich

Der Versorgungsausgleich bezeichnet den gesetzlich vorgesehenen Ausgleich der Rentenansprüche zwischen den Ehepartnern im Falle einer Scheidung.
Durch einen Ehevertrag ist es möglich, den Vorsorgungsausgleich abzuändern.

Weitere Informationen finden Sie unter: Ehe & Scheidung