Wohnungsrecht – im Alter abgesichert
Das Wohnungsrecht berechtigt dazu, in der Immobilie wohnen zu bleiben, auch wenn man nicht mehr Eigentum daran hat.
Das Recht wird im Grundbuch in Abteilung II abgesichert.
Das Wohnungsrecht berechtigt dazu, in der Immobilie wohnen zu bleiben, auch wenn man nicht mehr Eigentum daran hat.
Das Recht wird im Grundbuch in Abteilung II abgesichert.