Grundbuch

Vor jedem Hauskauf Einsicht in das Grundbuch!

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register für Grundstücke.
Jedes Grundstück in Deutschland ist im Grundbuch verzeichnet.
Das Grundbuchblatt für ein Grundstück umfasst neben der Aufschrift das Bestandsverzeichnis sowie Abteilung I, Abteilung II und Abteilung III.
Vor jeder Beurkundung eines Grundstück-Kaufvertrages sieht der Notar das Grundbuch ein, um den Grundstückskauf rechtssicher zu regeln.

Weitere Informationen finden Sie dazu in:
Immobilien
Die Aufgaben eines Notars