Vor jedem Hauskauf Einsicht in das Grundbuch!
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register für Grundstücke.
Jedes Grundstück in Deutschland ist im Grundbuch verzeichnet.
Das Grundbuchblatt für ein Grundstück umfasst neben der Aufschrift das Bestandsverzeichnis sowie Abteilung I, Abteilung II und Abteilung III.
Vor jeder Beurkundung eines Grundstück-Kaufvertrages sieht der Notar das Grundbuch ein, um den Grundstückskauf rechtssicher zu regeln.Weitere Informationen finden Sie dazu in:
Immobilien
Die Aufgaben eines Notars
WP Glossary Term Usage
- notarielles Testament
- Abteilung I
- Eigentumsverschaffungsvormerkung
- Wegerecht
- Baulasten
- Eigentumswohnung
- Eigentumsübergang
- Auflassungsvormerkung
- Eigentum
- Nießbrauch
- Abteilung III
- Bestandsverzeichnis
- Vormerkung
- Abteilung II
- Eigentumsumschreibung
- Grundbuch
- Grundstück
- Grundpfandrecht
- Leitungsrecht
- Kredit
- Kaufpreis
- Hof
- Grundschuld
- Grunderwerbsteuerbescheid
- Grunddienstbarkeiten
- Hypothek
- Haus und Grundstück in Schenefeld und anderswo kaufen – Beurkundung durch Notar
- Rechtstipps für den Hauskauf
- Allgemeine Notarangelegenheiten
- Formulare
- Haus an die Kinder verschenken -mit rechtssicherem Vertrag
- Haus überlassen – wie Sie Steuern sparen und Rechtssicherheit herstellen beim Verschenken
- Hauskauf – Steuern sparen und Rechtssicherheit im neuen Heim
- Immobilien
- Höfeordnung: Abfindung und Nachabfindung
- Kosten der Hofübergabe
- Wohnungsrecht
- Haus oder Grundstück verkaufen oder vererben in Schenefeld