AfA

Absetzung für Abnutzung

Mit AfA wird die Absetzung für Abnutzung im Steuerrecht abgekürzt.
Darunter versteht man, dass die Kosten der Anschaffung oder Herstellung einer Sache auf die gewöhnliche Dauer der Nutzung dieser Sache verteilt werden.
Dadurch können diese Kosten als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden und mindern dadurch die Höhe der Einkünfte.