Erbengemeinschaft

Erbengemeinschaft – birgt oftmals Konfliktpotential

Alle Erben eines Erblassers bilden zusammen die Erbengemeinschaft, in der nur alle gemeinsam handeln können.
Je mehr Erben mit unterschiedlichen Charakteren und Zielen zusammen kommen, desto eher ist ein Erbschaftsstreit vorprogrammiert.
Dieses kann mit sicherer und vorausschauender Planung durch ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag und Anordnung einer Testamentsvollstreckung deutlich gemindert werden.