gemeinschaftliches Testament

Ein gemeinschaftliches Testament – das Testament für zwei

Ein gemeinschaftliches Testament kann nur von Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern gemeinsam verfasst werden.
Nichteheliche Lebensgemeinschaften oder ein Elternteil mit einem Kind können kein gemeinschaftliches Testament verfassen.
Ein gemeinschaftliches Testament ist beispielsweise das Berliner Testament.

Mehr Informationen finden Sie unter: Erben und Vererben