Hof ist nicht gleich Hof
Ein Hof im Sinne der Höfeordnung liegt vor, wenn eine im Gebiet von Schleswig-Holstein belegene land- oder forstwirtschaftliche Besitzung mit einer zu ihrer Bewirtschaftung geeigneten Hofstelle vorliegt, die im Alleineigentum einer natürlichen Person oder im gemeinschaftlichen Eigentum von Ehegatten steht oder zum Gesamtgut einer fortgesetzten Gütergemeinschaft gehört,
sofern der für sie zuletzt festgestellte Grundsteuerwert mindestens 54 000 Euro beträgt. Eine Besitzung, die einen Grundsteuerwert von weniger als 54 000 Euro, mindestens jedoch von 27 000 Euro hat, wird Hof, wenn der Eigentümer erklärt, dass sie Hof sein soll, und wenn der Hofvermerk im Grundbuch eingetragen wird.Weitere Informationen finden Sie unter: Landwirte