Hofüberlassung – gut vorbereiten
Die Hofüberlassung bezeichnet die Überlassung des Hofes (im Sinne der norddeutschen Höfeordnung) an eine andere Person, die den Betrieb fortführt.
Die Hofüberlassung unterliegt der Beurkundung durch einen Notar und der Genehmigung durch das zuständige Landwirtschaftsgericht.