künstliche Ernährung

Die künstliche Ernährung – Regelungsbedarf in der Patientenverfügung

Künstliche Ernährung ist die Zufuhr von Nährstoffen bei Menschen, die nicht mehr in der Lage sind, selber zu essen und zu trinken.
Die Kost ist flüssig und meist sehr nährstoffreich.
Ob und in welchen Situationen die künstliche Ernährung angewendet werden soll, sollte ausdrücklich in der Patientenverfügung festgehalten werden.