Patientenverfügung

Patientenverfügung – selbstbestimmt bis zum Tode

Mit einer Patientenverfügung kann man seinen Willen hinsichtlich der medizinischen Behandlung für den Fall äußern, dass man seinen Willen etwa auf Grund von Bewusstlosigkeit nicht mehr mitteilen kann.
Sinnvoll ist es, die Patientenverfügung durch eine Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung zu ergänzen.
Denn der Bevollmächtigte hat in diesem Fall den in der Patientenverfügung niedergelegten Willen gegenüber den Ärzten durchzusetzen.
Ansonsten würde ein vom Gericht bestellter Betreuer diese Aufgabe wahrnehmen müssen.

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