Notaranderkonto

Notaranderkonto – meistens nicht erlaubt

Ein Notaranderkonto ist ein vom Notar treuhänderisch verwaltetes Bankkonto.
Es ist gesetzlich in Einzelfällen zur Zahlungsabwicklung zwischen den Vertragsparteien zulässig, wenn ein besonderes berechtigtes Sicherungsinteresse besteht.
Die früher gängige Abwicklung von sämtlichen Grundstücks-Kaufverträgen über Notaranderkonten ist nicht mehr zulässig.

Weitere Informationen finden Sie dazu unter: Immobilien