öffentliches Testament

Öffentliches Testament: damit der letzte Wille wirklich geschieht

Ein öffentliches Testament (umgangsprachlich auch notarielles Testament genannt) liegt vor, wenn der letzte Wille vor dem Notar erklärt wird oder dem Notar ein Schriftstück mit den Worten ausgehändigt wird, dass dieses Schriftstück der letzte Wille sei.
Erklärt der Erblasser seinen letzten Willen vor dem Notar, so ist es rechtssicher, dass seine Wünsche und Ziele bei seinem Versterben tatsächlich umgesetzt werden.
Erbschaftsstreit kann dadurch vermieden werden.