Wenn es um Unterhalt geht – geht es ums Geld
Die Ehe ist gesetzlich gesehen auch eine Versorgungsgemeinschaft, die auch noch im Falle einer Scheidung nachwirkt.
Daher hat der Gesetzgeber für bestimmte Fälle vorgesehen, dass der eine Ehepartner dem anderen Ehepartner, der sich nicht selbst unterhalten kann, Unterhalt zu zahlen hat.