Anwesenheit vor dem Notar notwendig
Unter Anwesende (oder Erschienene oder Parteien) versteht man die Kunden des Notars.
Bei Beurkundungen ist in der Regel die persönliche Anwesenheit der jeweiligen Person vor dem Notar erforderlich.
Unter Anwesende (oder Erschienene oder Parteien) versteht man die Kunden des Notars.
Bei Beurkundungen ist in der Regel die persönliche Anwesenheit der jeweiligen Person vor dem Notar erforderlich.