Baulasten – die versteckte Verpflichtung
Unter Baulasten versteht man die Verpflichtung des Grundstückeigentümers gegenüber der Baubehörde, bestimmte Dinge, die das Grundstück betreffen zu tun, zu dulden oder zu unterlassen.
Diese Verpflichtungen werden nicht im Grundbuch, sondern im Baulastenverzeichnis eingetragen.
Eine Baulast liegt z. B. vor, wenn sich ein Nachbar verpflichtet hat, einen Teil seines Grundstücks für die Einhaltung der Grenzabstände seinem anderen Nachbarn zur Verfügung zu stellen.Weitere Informationen finden Sie dazu in Immobilien