Grundstück

Man kauft das Grundstück – und dadurch auch das Haus

Das Grundstück ist eine abgegrenzte Fläche auf der Erde, die im Grundbuch eine eigene Nummer hat.
Ein Haus, welches auf dem Grundstück steht, gehört mit zum Grundstück (Ausnahme beim Erbbaurecht).

Weitere Informationen finden Sie dazu unter:
Immobilien
Die Aufgaben eines Notars