Betreuer

Fremden Betreuer durch notarielle Vorsorgevollmacht vermeiden

Der Betreuer wird vom Betreuungsgericht bestellt, wenn eine Person ihre Angelegeneheiten nicht mehr alleine regeln kann.
Wenn die Person keine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung gemacht hat, besteht die Gefahr, dass das Gericht einen Betreuer bestellt, der vollkommen fremd ist.
Dieser Betreuer regelt dann die Angelegeneheiten für die Person und trifft die Entscheidungen.