Vorsorgevollmacht

Vorsorgevollmacht – keine Sorgen in der Zukunft

Eine Vorsorgevollmacht ist eine Vollmacht, mit der eine Person eine andere Person ermächtigt, für sie zu handeln, wenn sie dazu selbst nicht mehr aufgrund von Krankheit, Unfall und/oder Alter in der Lage ist.
Durch eine Vorsorgevollmacht kann die ansonsten vom Gericht angeordnete Betreuung vermieden werden.
Sinnvoll ist es, die Vorsorgevollmacht mit einer Patientenverfügung und Betreuungsverfügung zu kombinieren.