Vorsorgevollmacht – keine Sorgen in der Zukunft
Eine Vorsorgevollmacht ist eine Vollmacht, mit der eine Person eine andere Person ermächtigt, für sie zu handeln, wenn sie dazu selbst nicht mehr aufgrund von Krankheit, Unfall und/oder Alter in der Lage ist.
Durch eine Vorsorgevollmacht kann die ansonsten vom Gericht angeordnete Betreuung vermieden werden.
Sinnvoll ist es, die Vorsorgevollmacht mit einer Patientenverfügung und Betreuungsverfügung zu kombinieren.
WP Glossary Term Usage
- Schlaganfall
- Zentrale Vorsorgeregister
- transmortale Vollmacht
- Schock
- Demenz
- Betreuer
- Bankvollmacht
- Betreuungsverfügung
- ärztliche Maßnahmen
- ärztliche Zwangsmaßnahmen
- geschäftsunfähig
- Bevollmächtigte
- Vollmachtgeber
- Gehirnschädigung
- Patientenverfügung
- gesetzliche Betreuung
- Koma
- Lungenversagen
- maschinelle Beatmung
- Notarin
- Gebühren
- Vorsorge durch Vollmacht und Patientenverfügung
- Vorsorge durch Testament oder Erbvertrag – statt Erbschafts-Streit in der Familie
- Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung/Betreuungsverfügung
- Patientenverfügung – ich bin doch noch jung!
- Ehe
- Vorsorge – Vollmacht
- Patientenverfügung zu Zeiten von Corona
- Allgemeine Notarangelegenheiten
- Formulare