Betreuungsverfügung – damit man nicht nehmen muss, was kommt
Mit einer Betreuungsverfügung wird auf die Person und/oder die eigene Lebensgestaltung bei einer gerichtlich angeordneten Betreuung Einfluss genommen.
Das Gericht und der Betreuer sind grundsätzlich an den niedergelegten Willen gebunden.
Demnach wird durch eine Betreuungsverfügung nicht eine gerichtlich angeordnete Betreuung vermieden; dieses ist nur durch eine Vorsorgevollmacht möglich.
WP Glossary Term Usage
- Schlaganfall
- Zentrale Vorsorgeregister
- Vorsorgevollmacht
- Schock
- Demenz
- Betreuer
- geschäftsunfähig
- Gehirnschädigung
- Patientenverfügung
- gesetzliche Betreuung
- Lungenversagen
- maschinelle Beatmung
- Notarin
- Vorsorge durch Vollmacht und Patientenverfügung
- Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung/Betreuungsverfügung
- Vorsorge – Vollmacht
- Vorsorge durch Testament oder Erbvertrag – statt Erbschafts-Streit in der Familie