Gesellschaftervertrag

Unternehmen rechtssicher gründen und führen

Ein Gesellschaftervertrag regelt die Beziehung der Gesellschaft zu den Gesellschaftern und die Beziehungen der Gesellschafter untereinander.
Je nach Gesellschaftsform sind gesetzliche Vorgaben zu beachten.
Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben vereinbaren die Gesellschafter alle Einzelheiten frei.
Der Notar berät die Gesellschafter zu den Einzelheiten und den jeweiligen Folgen, beispielsweise insbesondere zur persönlichen Haftung der Gesellschafter und zur Geschäftsführer-Haftung, zur Verteilung des Gewinns und zu etwaigen Beendigungsgründen.