Grundstückskauf

Gelassenheit beim Grundstückskauf

Für einen Grundstückskauf ist ein Grundstücks-Kaufvertrag erforderlich.
Der Notar berücksichtigt in diesem Vertrag gleichwertig die Interessen des Käufers am Eigentumsübergang des Grundstücks und die Interessen des Verkäufers am Erhalt des Kaufpreises.
Durch einen solchen Immobilienkauf-Vertrag wird der Immobilienkauf für beide Parteien sicher und ungesicherte Vorleistungen werden verhindert.

Weitere Informationen finden Sie dazu unter: Immobilien