Die transmortale Vollmacht – über den Tod hinaus
Unter einer transmortalen Vollmacht versteht man eine Vollmacht, die über den Tod des Vollmachtgebers hinaus wirksam ist.
Gerade die Vorsorgevollmacht sollte als transmortale Vollmacht ausgestaltet sein, so dass der Bevollmächtigte für den Vollmachtgeber auch nach dessen Tod noch Dinge erledigen kann.