Selbstbestimmtes Leben dank Vorsorgevollmacht – auch wenn geschäftsunfähig!
Eine Person ist geschäftsunfähig, wenn sie z. B. infolge einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit keinen freien Willen mehr bilden kann.
Durch eine Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung kann die Person festlegen, wie sie leben möchte, wenn sie geschäftsunfähig ist.