Wer ist Eigentümer des Grundstücks? Abteilung I gibt Anwort!
In Abteilung I des Grundbuches ist der Eigentümer des Grundstücks genannt; auch die vorherigen Eigentümer sind noch ersichtlich.
Der Notar sieht vor Beurkundung eines Grundstücks-Kaufvertrages in das betreffende Grundbuch des Grundstücks.Weitere Informationen finden Sie dazu in Immobilien