Ohne Erbnachweis kein Handeln möglich.
Der Erbe muss seine Erbenstellung nachweisen können, damit er den Nachlass verwalten kann.
Dafür wird meistens ein Erbschein erforderlich oder aber ein notarielles Testament oder Erbvertrag mit dem Eröffnungsprotokoll.Mehr Informationen finden Sie unter: Erben und Vererben