Geschwindigkeit überschritten

Geschwindigkeit überschritten – Fahrverbot droht?

Wenn man die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten hat, kostet es nicht nur Geld, sondern es droht auch ein Fahrverbot.
Je nach Lage des Einzelfalls ist es unter Umständen möglich, dass das Fahrverbot nicht verhängt wird.

Geschwindigkeitsüberschreitung

Geschwindigkeitsüberschreitung – Fahrverbot vermeiden?

Nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung kann es doppelt ärgerlich werden.
Zum einen wegen der Geldbuße an sich und zum anderen wegen des Fahrverbots.
Daher sollte man rechtzeitig prüfen lassen, ob und unter welchen Umständen das Fahrverbot wegfallen könnte.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Gesellschaft bürgerlichen Rechts – manchmal auch unerkannt

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts liegt vor, wenn mindestens zwei (natürliche oder juristischen) Personen sich zusammenschließen und einen gemeinsamen Zweck verfolgen.
Dabei braucht nicht offen ausgesprochen werden, dass man eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gründet.
So können auch Fahrgemeinschaften eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts darstellen.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung – beliebt bei Existenzgründern

Liegt eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung vor, so haftet für Verbindlichkeiten nur die GmbH mit ihrem Vermögen und grundsätzlich nicht die Gesellschafter selbst.

Gesellschafter

Die Gesellschafter – Beteiligte an der Gesellschaft

Ein Gesellschafter ist jemand, der an einer Gesellschaft beteiligt ist.
Die Rechte und Pflichten der Gesellschafter werden durch einen Gesellschaftsvertrag festgelegt.

Gesellschaftervertrag

Unternehmen rechtssicher gründen und führen

Ein Gesellschaftervertrag regelt die Beziehung der Gesellschaft zu den Gesellschaftern und die Beziehungen der Gesellschafter untereinander.
Je nach Gesellschaftsform sind gesetzliche Vorgaben zu beachten.
Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben vereinbaren die Gesellschafter alle Einzelheiten frei.
Der Notar berät die Gesellschafter zu den Einzelheiten und den jeweiligen Folgen, beispielsweise insbesondere zur persönlichen Haftung der Gesellschafter und zur Geschäftsführer-Haftung, zur Verteilung des Gewinns und zu etwaigen Beendigungsgründen.