Unterschriftsbeglaubigung

Unterschriftsbeglaubigung – die Glaubhaftigkeit der eigenen Unterschrift

Durch eine Unterschiftsbeglaubigung bestätigt der Notar durch einen Vermerk auf dem Original, dass diese Person, die sich mit Ausweis vor ihm ausgewiesen hat, vor ihm eigenhändig das Orginal unterschrieben oder seine Unterschrift anerkannt hat.
Der Notar prüft nicht den Inhalt des Originals.
Diesen Vermerk unterschreibt der Notar und siegelt ihn mit seinem Dienstsiegel.
Von der Unterschriftsbeglaubigung ist die Abschriftsbeglaubigung und die Beurkundung zu unterscheiden.

Urkunde

Urkunde? Rechtssicherheit!

In einer notariellen Urkunde wird ein Sachverhalt festgeschrieben und durch den Notar beurkundet oder beglaubigt.
Sie besitzt eine besondere Beweiskraft im Rechtsverkehr.

Verbraucher

Verbraucher oder Unternehmer?

Verbraucher sind natürliche Personen, die einen Vertrag abschließen, dessen Zweck weder hauptsächlich ihrer selbständigen beruflichen noch ihrer gewerblichen Tätigkeit zugeordnet werden kann.
(Ver)kauft ein Arzt sein Wohnhaus, so ist er in diesem Fall Verbraucher. (Ver)kauft der Arzt sein Praxisgebäude, so ist er Unternehmer.

Weitere Informationen finden Sie dazu unter: Immobilien

Vererben

Vererben – mit Testament und Erbvertrag selbst bestimmen

Unter Vererben vesteht man die Übertragung der Vermögenswerte des Erblassers auf den Erben im Todesfall.
Der Erblasser kann durch Testament oder Erbvertrag seine(n) Erben selbst bestimmen.

Vermächtnis

Bestimmte Gegenstände für bestimmte Personen – das Vermächtnis

Wenn der Erblasser in einem Testament oder Erbvertrag bestimmt, dass beispielsweise nur ein ganz bestimmtes Bild eine bestimmte Person erhalten sollen, dann hat der Erblasser ein Vermächtnis angeordnet. Derjenige, der dieses Bild erhält, ist dann nicht Erbe des Erblassers geworden, sondern nur Vermächtnisnehmer.

Verschenken

Verschenken – nicht um jeden Preis

Wer sein Vermögen, insbesondere seine Immobilie, an eine andere Person verschenken will, kann sich für bestimmte Notfälle vorbehalten, dass er die Immobilie zurückerhält.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter: Schenken zu Lebzeiten

Verschmelzung

Die Verschmelzung von Unternehmen – Reaktion auf Veränderungen

Unter Verschmelzung versteht man eine besondere Form der Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz.
Dabei wird das gesamte Vermögen eines Unternehmens auf ein anderes bestehendes oder neu gegründetes Unternehmen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge unter Auflösung und ohne Abwicklung des alten Unternehmens verstanden.

Versorgungsausgleich

Änderung des Versorgungsausgleichs im Ehevertrag möglich

Der Versorgungsausgleich bezeichnet den gesetzlich vorgesehenen Ausgleich der Rentenansprüche zwischen den Ehepartnern im Falle einer Scheidung.
Durch einen Ehevertrag ist es möglich, den Vorsorgungsausgleich abzuändern.

Weitere Informationen finden Sie unter: Ehe & Scheidung

Vertrag

Jeder Brötchenkauf basiert auf drei Verträgen.

Keinen davon erkennt ein Laie.
1. Vertrag: Käufer kauft das Brot.
2. Vertrag: Käufer erhält Besitz und Eigentum am Brot.
3. Vertrag: Verkäufer erhält Besitz und Eigentum am Geld.
Schon dadurch wird deutlich, wie kompliziert Verträge sind, wie sie unseren Alltag bestimmen und wie wichtig es ist, sie strategisch einzusetzen.

Verwalter

Verwalter- zuständig für das Gemeinschaftseigentum

Der Verwalter wird durch die Wohnungseigentümer gewählt und ist für die ordnungsgemäße Verwaltung des Gemeinschaftseigentums zuständig. Diese Verwaltung umfasst z.B. die ordnungsgemäße Instandhaltung, angemessene Feuer- und Haftpflichtversicherung und Ansammlung einer Instandhaltungsrücklage.

Weitere Informationen finden Sie dazu unter: Immobilien