Rechtsanwalt

Rechtsanwalt – Interessenvertreter

Der Rechtsanwalt ist unabhängiges Organ der Rechtspflege, d. h. er vertritt seinen Mandanten unabhängig von staatlicher oder sonstiger Einflussnahme.
Er vertritt – im Gegensatz zum Notar – die Interessen seines einzelnen Mandanten und ist daher parteiisch.
Er unterliegt wie der Notar der Schweigepflicht.