Zentrale Vorsorgeregister

Das Zentrale Vorsorgeregister – Sicherheit im Ernstfall

In das Zentrale Vorsorgeregister können alle Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen registriert werden, damit sie im Ernstfall gefunden werden.
Die Gerichte fragen vor Anordnung einer gesetzlichen Betreuung das Zentrale Vorsorgeregister ab, ob eine Vorsorgevollmacht etc. besteht, so dass dann eine gesetzliche Betreuung entbehrlich wird.