Eigentumsübergang

Eigentumsübergang – reibungslos durch sichere Verträge

Der Eigentumsübergang an einem Grundstück umfasst zum einen die Einigung an dem Grundstücksübergang von Verkäufer auf Käufer (Auflassung) und zum anderen die Eintragung des Namens des Käufers im Grundbuch und gleichzeitiger Namenslöschung des Verkäufers.
In einem Grundstücks-Kaufvertrag regelt der Notar genau die Voraussetzungen für den Eigentumsübergang.

Weitere Informationen finden Sie dazu in Immobilien