Eigentumsverschaffungsvormerkung

Eigentumsverschaffungsvormerkung – führt zur Sicherheit beim Grundstückskauf

Die Eigentumsvormerkung oder Auflassungsvormerkung sichert für den Käufer beim Immobilienkauf bzw. beim Grundstückskauf das Grundstück für den Käufer.
Zeitliche spätere Veräußerungen oder Belastungen werden durch die Vormerkung nicht mehr ohne Einwilligung des Käufers wirksam, so dass der Eigentumsübergang auf den Käufer gewährleistet wird.
Der Notar wird regelmäßig in fast allen Fällen eines Immobilienkaufs eine Eigentumsverschaffungsvormerkung mit in den Grundstücks-Kaufvertrag aufnehmen.
Die Eigentumsverschaffungsvormerkung (Auflassungsvormerkung) wird in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen.

Weitere Informationen finden Sie dazu in Immobilien

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