Fälligkeitsmitteilung

Erst Fälligkeitsmitteilung – dann Zahlung des Kaufpreises

Nach der Beurkundung des Immobilienkauf-Vertrages fordert der Notar die Unterlagen an, die zur Durchführung des Vertrages erforderlich sind.
Wenn diese Unterlagen vorliegen, teilt der Notar dem Käufer mit, dass er nun den Kaufpreis an den Verkäufer zahlen soll.
Erst nach dieser Fälligkeitsmitteilung zahlt der Käufer den Kaufpreis an den Verkäufer.

Weitere Informationen finden Sie dazu in Immobilien

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